Institutionskennzeichen

Was ist das Institutionskennzeichen?

Das Institutionskennzeichen (IK) ist eine eindeutige Kennnummer, die jeder Krankenkasse in Deutschland zugeordnet ist. Es handelt sich dabei um eine siebenstellige Nummer, die von der Bundesgeschäftsstelle der Krankenkassen verwaltet wird. Jeder Leistungserbringer, der im Gesundheitswesen tätig ist, muss bei der Abrechnung von Leistungen das Institutionskennzeichen der jeweiligen Krankenkasse angeben.

Wozu wird das IK gebraucht?

Das IK wird für verschiedene Zwecke verwendet, zum Beispiel bei der Abrechnung von Leistungen zwischen Krankenkassen und Betreuungsdiensten oder Alltagshilfen, bei der elektronischen Übermittlung von Leistungsnachweisen oder auch bei der Zusammenstellung von Statistiken.

Auch Betreuungsdienste und Alltagshilfen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, müssen bei der Abrechnung das Institutionskennzeichen der jeweiligen Krankenkasse angeben. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Leistungen von der richtigen Krankenkasse abgerechnet werden und dass die Kosten korrekt erstattet werden.

Für Leistungserbringer ist es daher wichtig, das Institutionskennzeichen der jeweiligen Krankenkassen zu kennen und korrekt anzugeben. Bei falscher oder unvollständiger Angabe kann es zu Verzögerungen bei der Abrechnung und Erstattung von Kosten kommen.

Insgesamt erleichtert das Institutionskennzeichen die Abrechnung von Leistungen im Gesundheitswesen und trägt dazu bei, dass die Kosten der Krankenkassen korrekt erstattet werden können.

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