BG BAU Arbeitsschutz Prämien für Gebäudereiniger: Sicherheit lohnt sich!

BG BAU Arbeitsschutz Prämien für Gebäudereiniger: Sicherheit lohnt sich!

Die Sicherheit von Gebäudereiniger:innen ist ein wichtiger Faktor beim Arbeitsschutz. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) fördert Investitionen in ausgewählte, unfallverhütende Produkte oder gesundheitserhaltende Maßnahmen mit Prämien. Denn effektive Arbeitsschutzmaßnahmen helfen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu reduzieren. Außerdem steigern sie die Motivation der Beschäftigten und sind wichtige Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb sowie weniger Ausfalltage. 

Die BG Bau ist dazu entschlossen, den Einsatz von Unternehmen für die Erhöhung des Arbeitsschutzes zu fördern und zahlt daher attraktive Prämien für die Anschaffung von Betriebsmitteln, welche in diesem Sinne die Sicherheit der Mitarbeitenden erhöht. Dies ist auch für Gebäudereinigungen interessant, da viele, bei der täglichen Arbeit eingesetzte Werkzeuge bezuschusst werden.  

Wer hat Anspruch auf die Prämien?

Alle gewerblichen Mitgliedsunternehmen der BG BAU können bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln den Zuschuss der Berufsgenossenschaft beantragen. Hierzu muss einfach online ein Antrag auf die Arbeitsschutzprämie eingereicht werden. 

Welche Arten von Prämien stellt die BG BAU bereit?

Bei den Arten der gezahlten Zuschüsse wird zwischen beitragsabhängigen und beitragsunabhängigen Förderungen unterschieden. Letztere zielen vor allem auf die Förderung von kleinen Betrieben mit niedrigen Beiträgen ab, da diese nur begrenzt von den beitragsabhängigen Fördermitteln profitieren, welche vor allem für Unternehmen mit hohen Beiträgen attraktiv sind.

Was sind die Voraussetzungen für die beitragsabhängigen Förderung?

Die BG BAU fördert Unternehmen:

  • ab einem Beitrag zur Berufsgenossenschaft (BG) von 100 Euro
  • mit mindestens einer oder einem Beschäftigten
  • Die jeweilige Summe ist abhängig von der Höhe des BG-Beitrags

Die BG BAU unterstützt außerdem Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte mit einer Fördersumme von bis zu 250 Euro je Kalenderjahr, wenn sie eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU abgeschlossen haben.

Die verschiedenen Förderungsstufen finden Sie hier.

Was sind die Voraussetzungen für die beitragsunabhängige Förderung?

Die für Gebäudereiniger interessantere beitragsunabhängige Förderung durch die BG BAU, sieht eine grundsätzliche, je Arbeitsschutzmaßnahme einmalige Übernahme von 50% der Anschaffungskosten vor. Hierbei gibt es eine große Auswahl an geförderten Mitteln wie Sicherheitssaugern, Defibrillatoren, ergonomischen Teleskopstangen und vor allem der Absturzsicherung

Die höchste Förderstufe sieht hierfür Unterstützungen von bis zu 10.000 Euro vor.

Voraussetzungen für den Zuschuss sind laut BG BAU, dass Ihr Unternehmen

  • ein ausgeglichenes Beitragskonto bei der BG und
  • mindestens eine oder einen Beschäftigten hat.

Für die jeweilige Förderstufe sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

Für bis zu 3.000 Euro pro Kalenderjahr (Stufe 1):

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  • Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen

Für bis zu 5.000 Euro pro Kalenderjahr (Stufe 2):

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  • Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen Teilnahme an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU)

Für bis zu 10.000 Euro alle zwei Kalenderjahre (Stufe 3):

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  • Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
  • Teilnahme an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU)
  • Teilnahme einer Führungskraft oder einer/eines Aufsichtführenden an einem Seminar zur Absturzprävention

Arbeitssicherheit beim Einsatz von Leitern in der Gebäudereinigung

Leitern als Arbeitsmittel und vor allem als Arbeitsplatz sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Laut einer Statistik passieren über 50 % aller Unfälle durch Abstürze am Arbeitsplatz von Leitern und Gerüsten aus. Um dem entgegenzuwirken, wurden die „Technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS)“ von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fünfteilig überarbeitet.

Technische Regeln der Betriebssicherheit für Leitern

Hierbei wurde besonderer Wert auf die Erhöhung der Unversehrtheit gelegt. Für Handwerker ist vor allem Teil 2 der TRBS von Interesse, da dort der Einsatz von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz reguliert wird.

Diese dürfen ab sofort nur noch in Ausnahmefällen vom Typ Sprossenleiter sein. Der Beschäftigte muss immer mit beiden Füßen auf Stufen oder Plattform stehen, Arbeiten von Leitersprossen aus gelten allgemein als unzulässig.

Stufenleitern bei der Glasreinigung

Stufenleitern, mit den normierten 8 Zentimetern Trittfläche, erlauben eine deutlich sicherere Fortbewegung sowie einen festeren Stand. Rutschhemmende Beläge sorgen für zusätzlichen Halt und die Form der Stufen entlastet Bein- und Fußmuskulatur. Vor allem bei Reinigungsarbeiten in der Höhe, wie der Glasreinigung, bei denen intensiv auf Leitern gearbeitet wird, ist dies ein deutlicher Vorteil. Denn muskuläre Ermüdung reduziert die Balance, sowie die Konzentrationsfähigkeit der Reiniger:innen. Im schlimmsten Fall kann es auf Sprossenleitern deutlich schneller zu Krämpfen kommen, häufige Gründe für Absturzunfälle.

Standhöhe bei Leitern

Die überarbeitete Fassung der TRBS sieht außerdem vor, dass nur noch dauerhaft in einer Standhöhe von maximal 2 Metern gearbeitet werden darf. Darüber hinaus dürfen Arbeiten bis maximal 5 Meter Höhe nur in 2 Stunden Schichten ausgeübt werden. Über 5 Metern darf kein Leitertyp mehr eingesetzt werden, ab dieser Höhe müssen Gerüste zum Einsatz kommen.

Alle professionell eingesetzten Leitern müssen TRBS 2121 Teil 2 konform sein, als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet diese ihren Mitarbeitern bereitzustellen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz gibt diesbezüglich hier die Schutzmaßnahmen und Normen der Sicherheitsanforderungen für Leitern bekannt.

Welche Ansprüche auf Arbeitsschutzprämien bei Leitern

Leitern stellen also ein gutes Beispiel für die Förderung des Arbeitsschutzes dar. Die Anschaffung von Leitern mit erhöhten Sicherheitsgraden wird aktiv von der Berufsgenossenschaft gefordert und gefördert, um das Wohl der Mitarbeitenden garantieren zu können.

Förderung beim Leiterkauf

Die BG BAU zahlt so zum Beispiel bis zu 50% Prämie bei der Anschaffung jeder Glasreiniger-Stufenleiter, mit dem Ziel im Sinne von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit langfristig die Sprossenleitern gänzlich zu verdrängen. Die Beteiligung der Berufsgenossenschaft richtet sich hierbei nach den Rutschhemmungsgraden:

  • Stufenleitern mit Rutschhemmung R12 werden mit 25% und bis zu einem Preis von 150 € unterstützt
  • Stufenleitern mit Rutschhemmung R13 werden mit 50% und bis zu einem Preis von 300 € unterstützt

In beiden Fällen handelt es sich um die beitragsabhängige Förderung, welche von der Höhe des von Ihnen gezahlten BG BAU Beitrags abhängt.

Beitragsunabhängige Prämien beim Leiterkauf

Die beitragsunabhängige Förderung sieht, wie bereits erwähnt, eine Bonifizierung von 50% vor. Diese ist unabhängig von der Höhe ihres Genossenschaftsbeitrags. Voraussetzung ist ein ausgeglichenes Beitragskonto (sprich kein Rückstand) sowie mindestens eine beschäftigte Person. Allerdings ist die Gesamtfördersumme hier auf 10.000 € alle zwei Kalenderjahre beschränkt und die Förderungen sind limitierter.

Jeder Betrieb der Anspruch auf die Bonifizierung der Anschaffungskosten erhebt muss die „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz abgegeben.

Um Arbeitsunfälle durch Abstürze zu verhindern, fördert die BG BAU Ihre Investitionen in mehr Sicherheit beim Arbeiten in der Höhe mit bis zu 10.000 Euro.

Bei unserem Partnershop Leiterkontor.de finden Sie zahlreiche Produkte, die direkt von der BG BAU gefördert werden, dadurch werden die betrieblichen Kosten für Ihr Unternehmen reduziert.

Die Förderung durch die BG BAU kann hier beantragt werden. Sie reichen die Rechnung der Angeschafften Arbeitsmittel gemeinsam mit dem Antrag auf Erstattung bei der BG-Bau ein.

Weitere Bedingungen für die Antragsstellung:

  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
  • Finanzielle Mittel gibt es für Arbeitsschutzmaßnahmen, für die Sie noch keine Förderung erhalten haben.
  • Falls geförderte Arbeitsmittel innerhalb der ersten 12 Monate nach Förderung weiterverkauft werden, müssen die gewährten Zuschüsse zurückerstattet werden.
  • Gebrauchte Geräte, Maschinen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Anträge auf Förderung für getätigte Investitionen müssen in dem Jahr gestellt werden, in dem die Investitionen auch getätigt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Anträge müssen bis zum 31.12. des laufenden Jahres eingehen.
  • Für den Nachweis können Sie Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden verwenden.
  • Ihre Antragsunterlagen müssen vollständig sein.
  • Eine Aufsichtsperson steht Ihnen bei der Durchführung beratend zur Seite und vergewissert sich zugleich über die Umsetzung.
  • Genauere Informationen zu den Anforderungen finden Sie jeweils auf der Seite der einzelnen Arbeitsschutzprämien.
  • Bitte beachten Sie: Bei Beitragsrückständen oder einer Insolvenz kann ein Unternehmen nicht gefördert werden.
  • Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Alles weitere entnehmen Sie dem Arbeitsschutzprämienkatalog.

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